Förderungen für wärmepumpen
Bund und Bundesländer im Überblick
Wer eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann in Österreich gleich doppelt profitieren: Der Bund unterstützt den Heizungstausch über die Förderung „Kesseltausch“, und die meisten Bundesländer legen mit einer eigenen Landesförderung noch etwas drauf. Beide Förderungen lassen sich in der Regel kombinieren, solange sie zusammen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Eckdaten der Bundesförderung sowie die Ansprechstellen in Ihrem Bundesland.
Hinweis: Stand 23. Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind ausschließlich die Unterlagen der jeweiligen Förderstellen.
Förderkompass
Informieren Sie sich mit wenigen Klicks über die möglichen Förderungen für Ihr Bauvorhaben:
Bundesförderung: Kesseltausch 2026
Ab dem 2. November 2026 öffnet der Bund die Förderung „Kesseltausch 2026“ für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser noch einmal. Gefördert wird der Umstieg von einer fossilen Heizung oder Elektrospeicheröfen auf ein nicht fossiles Zentralheizungssystem wie eine Wärmepumpe. Leistungen, die ab dem 7. Oktober 2026 erbracht wurden, werden rückwirkend anerkannt (Sanierungsoffensive).
Die Wärmepumpe muss die Kriterien des EHPA-Gütesiegels erfüllen, auf der Liste der förderungsfähigen Geräte stehen, mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur auskommen und von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Ist ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme möglich und zumutbar, hat dieser Vorrang. Eine Einkommensprüfung gibt es nicht. Alle Details finden Sie im Informationsblatt Kesseltausch 2026 und in unserem Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026.
| Was | Was gilt |
|---|---|
| Förderung für eine Wärmepumpe | bis zu 5.000 Euro als nicht rückzahlbare Pauschale |
| Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen | + 5.000 Euro (Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen) |
| Bonus thermische Solaranlage | + 2.500 Euro |
| Abzug bei Kältemittel mit GWP über 150 | – 20 % (Luft-Wasser-Wärmepumpen) |
| Registrierung | 2. November bis 31. Dezember 2026, solange Budget vorhanden ist |
| Frist für Einbau und Antrag | 9 Monate ab Registrierung |
| Voraussetzung | Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes |
Ausblick: Kesseltausch 2027
Ab 4. Jänner 2027 startet der „Kesseltausch 2027“ mit unveränderten Förderhöhen. Dann gilt allerdings ein anderer Ablauf: Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie die Wärmepumpe beauftragen, denn gefördert wird nur, was nach der Antragstellung beauftragt und umgesetzt wird (klimaaktiv). Für Haushalte mit geringem Einkommen ist ab 2027 zusätzlich eine soziale Förderung geplant, deren Höhe noch nicht feststeht (BMLUK).
Landesförderungen nach Bundesland
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten die Bundesländer eigene Förderungen für den Heizungstausch an. Bedingungen und Beträge unterscheiden sich stark – manche Länder verlangen etwa einen Hauptwohnsitz oder einen Antrag erst nach dem Einbau. Bitte prüfen Sie die Details immer direkt bei der zuständigen Stelle.
Vorarlberg fördert Wärmepumpen im Eigenheim nach der Richtlinie Heizungstausch 2026:
- Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen mit 2.000 Euro
- Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 1.000 Euro.
Ersetzt die Wärmepumpe eine fossile Heizung, kommt ein Bonus von 1.000 bzw. 500 Euro dazu; insgesamt sind höchstens 25 % der Investitionskosten förderbar.
Voraussetzungen sind unter anderem ein mindestens 10 Jahre altes Wohnhaus, ganzjähriger Hauptwohnsitz sowie ein Wärmemengen- und ein Stromzähler; für Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten Schallgrenzwerte. Der Antrag wird innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme gestellt, spätestens bis 31. Dezember 2026, und ist mit dem Kesseltausch des Bundes kombinierbar
Tirol fördert Wärmepumpen über die Wohnhaussanierung, entweder mit einem Einmalzuschuss von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten oder mit einem Annuitätenzuschuss von bis zu 35 %.
Ersetzt die Wärmepumpe eine fossile Heizung, gibt es zusätzlich 3.000 Euro Bonus. Das Gerät muss auf der Liste der geförderten Wärmepumpen stehen, die Baubewilligung mehr als 10 Jahre zurückliegen und mindestens ein Hauptwohnsitz gemeldet sein; eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Der Antrag ist bis 18 Monate nach Rechnungslegung bei den Servicestellen der Wohnbauförderung in den Bezirkshauptmannschaften möglich
Salzburg fördert den Umstieg auf eine Wärmepumpe mit einer Pauschale von 3.000 Euro, egal ob eine fossile oder eine erneuerbare Heizung ersetzt wird.
Zusammen mit der Bundesförderung dürfen höchstens 75 % der förderrelevanten Kosten gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und Mieter:innen überwiegend privat genutzter Gebäude mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Salzburg; Neubauten sind ausgenommen. Sie können sich vor Baubeginn online registrieren und das Budget 9 Monate reservieren oder ein abgeschlossenes Projekt bis 6 Monate nach der letzten Rechnung einreichen. Gefördert wird, solange Budget vorhanden ist
Oberösterreich fördert den Tausch eines fossilen Kessels gegen eine Wärmepumpe in Häusern mit bis zu zwei Wohnungen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 100 Euro pro kW, höchstens 1.700 Euro,
- Erdwärme- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen je nach Effizienz mit bis zu 2.800 Euro.
Zusammen mit dem Kesseltausch des Bundes sind so für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis zu 6.700 Euro möglich. Voraussetzung ist unter anderem der Betrieb mit Ökostrom oder einer PV-Anlage ab 3 kW bzw. Solaranlage ab 6 m²; für Luft-Wärmepumpen gelten Schallgrenzwerte. Der Antrag wird nach dem Einbau online beim Land gestellt, die Förderung läuft bis 31. Dezember 2026
Niederösterreich fördert Wärmepumpen nicht mit einem Fixbetrag, sondern über die Eigenheimsanierung: Das Land zahlt 10 Jahre lang einen Annuitätenzuschuss von 4 % pro Jahr auf ein Sanierungsdarlehen. Anerkannt werden bis zu 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche bei höchstens 130 m². Bei einer Sanierung mit Energieausweis bringt eine Wärmepumpe 15 Förderpunkte, der Umstieg von fossil auf erneuerbar weitere 5. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz für die gesamte Förderdauer, der Antrag ist bis spätestens ein Jahr nach Baubeginn möglich. Die Landesförderung lässt sich mit dem Kesseltausch des Bundes kombinieren (Energie- und Umweltagentur NÖ).
Die Stadt Wien fördert die Umstellung auf Fernwärme oder, außerhalb des Fernwärmegebiets, auf hocheffiziente Alternativen wie Wärmepumpen mit einem einmaligen Zuschuss von 35 % der anerkannten Kosten, bei Eigenheimen höchstens 8.000 Euro.
Voraussetzungen sind unter anderem ein Hauptwohnsitz, die Einkommensgrenzen der Wiener Wohnbauförderung und Rechnungen, die höchstens 6 Monate vor dem Antrag ausgestellt wurden; das neue System muss die einzige Heizung sein. Ob Ihr Projekt förderbar ist, klären Sie am besten vorab mit der MA 50 unter +43 1 4000 74860 (Übersicht Landesförderung Wien 2026). Informationen zum Umstieg bietet außerdem die Initiative „Raus aus Gas“.
Mit der Sonderförderaktion Heizungstausch 2026 unterstützt das Burgenland den Umstieg von einer fossilen Heizung mit 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro.
Liegt das Netto-Jahreseinkommen aller erwachsenen Haushaltsmitglieder bei höchstens 43.000 Euro, gibt es einen Sozialzuschlag von 500 Euro, der gesondert beantragt wird. Die Aktion läuft bis 31. Dezember 2026, Anträge sind bis 12 Monate nach Rechnungsdatum und spätestens bis 31. Jänner 2027 möglich.
Die Wärmepumpen-Förderung des Landes Steiermark ist derzeit ausgesetzt; neue Anträge sind nicht möglich. Die Bundesförderung Kesseltausch 2026 steht steirischen Haushalten aber uneingeschränkt offen.
Kärnten fördert den Austausch einer fossilen Heizung im Eigenheim mit 3.000 Euro je Wohnung, bei gleichzeitiger Solaranlage ab 6 m² kommen 1.500 Euro dazu.
Eine Wärmepumpe wird gefördert, wenn ein Nah- oder Fernwärmeanschluss nicht möglich oder um mehr als 25 % teurer ist. Voraussetzungen sind unter anderem eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung, ganzjähriger Hauptwohnsitz und die Förderzusicherung der KPC aus der Bundesförderung. Der Antrag wird nach Abschluss der Arbeiten online unter wohnbau.ktn.gv.at gestellt; die Richtlinie gilt bis Ende 2028 (Übersicht Landesförderung Kärnten 2026).
Gesamt-Österreich
Alle Informationen zur Bundesförderung, zur Registrierung und zum Förderantrag finden Sie auf sanierungsoffensive.gv.at. Weitere österreichweite Förderprogramme sind auf umweltfoerderung.at zusammengefasst, einen guten Überblick über Kosten und Förderungen beim Heizungstausch bietet klimaaktiv.
Mit dem richtigen Fachpartner zur vollen Förderung
Damit Ihre neue Wärmepumpe die Förderbedingungen von Bund und Land erfüllt, vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Fachpartner in Ihrer Nähe. Er hilft Ihnen bei der Auswahl eines förderfähigen Geräts, erstellt ein Angebot, das Sie für die Registrierung verwenden können, und baut die Anlage fachgerecht ein. Registrierung und Förderantrag erledigen Sie selbst online.
Hinweis: Stand 23. Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen können sich kurzfristig ändern. Verbindlich sind ausschließlich die Unterlagen der jeweiligen Förderstellen.